Schutzkonzepte zum Wohle der Kinder in Institutionen für Kinder

Durch die Reform des KJHG das neue „Kinder und Jugendstärkungsgesetz“ SGBVII sind Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen aufgefordert, ein Kinderschutzkonzept zu verschriftlichen und wirksam umzusetzen. Das Schutzkonzept bringt Sicherheit für die Kinder, für die pädagogisch Tätigen, für Eltern und Träger. Das Schutzkonzept ist ein weiteres Qualtitätsmerkmal der Institution und wird in der Konzeption verankert. Der Umgang mit dem Schutzkonzept soll partizipativ und achtsam gestaltet werden.

Seminarinhalte
  • Was ist ein Schutzkonzept?
  • Wie können Gefährdeten und Risikoanalyse gestaltet und umgesetzt werden?
  • Welche Gesetze sind zu berücksichtigen (SGBVIII/ Bundeskinderschutzgesetz/ Kinderrechte)?
  • Reflexion der Wahrnehmung von übergriffigen Verhalten
Kompetenzerwerb

Die Teilnehmer

  • erweitern ihr Wissen über die Inhalte des Schutzkonzeptes
  • lernen die nötigen Gesetzes Grundlagen kennen
  • können Gefahren einschätzen
  • können ein Schutzkonzept in der Einrichtung entwickeln
  • reflektieren Ihre eigene Haltung
  • gewinnen Sicherheit in der Interaktion mit den Kindern und Eltern zur Problematik
  • schärfen ihr Bewusstsein für übergriffiges Verhalten mit Kindern, im Team, mit Eltern
  • haben Ideen zur Umsetzung und Integrierung des Schutzkonzepts in der Einrichtung.

Teilnehmerkreis: Mitarbeiter aus Tageseinrichtungen, Schulen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe.